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Qualitätssicherung

Zusätzlich zu meiner Ausbildung ist mir das Wohl meiner tierischen Mitarbeiter ein wichtiges Anliegen. Dadurch kann ich sicherstellen, dass sie gerne mit mir und meinen Kunden zusammenarbeiten.

Ich wurde gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBI. I., S. 1206) überprüft. Die zuständige Amtstierärztin des Veterinäramts des Rhein-Sieg-Kreises hat mir bescheinigt, dass ich über die erforderliche Sachkunde, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge, um meine Tiere als pädagogische Begleiter professionell einzusetzen.

Alle meine Tiere unterliegen regelmäßigen tierärztlichen Kontrollen, sind gesund und geimpft. Sie werden regelmäßig entwurmt (mit anschließender Kontrolle des Entwurmungserfolgs). Selbstverständlich werden die Stallungen und Weiden mehrmals täglich kontrolliert und gesäubert.

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